Hundezentrum Waldesrand
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1) Es besteht keine Erfolgsgarantie. Der Erfolg ist individuell und hängt maßgeblich davon ab, inwieweit der Hundehalter/ die Hundehalterin sich an die Trainingsregeln hält.
2) Der Hund muss alle seines Alters entsprechenden Impfungen erhalten haben. Der Impfpass ist vor Beginn der ersten Trainingsstunde vorzuzeigen. Eine allgemeine Gesundheitsvorsorge ist selbstverständlich (Bsp. Parasitenprophylaxe).
3) Der Hund muss haftpflichtversichert sein. Eine Kopie der Haftpflichtversicherung ist vor der ersten Trainingsstunde bei der Trainerin abzugeben. Der Hundehalter/ Die Hundehalterin bestätigt zudem, dass die Versicherung nach wie vor besteht und während der Dauer des Kurses nicht gekündigt wird.
4) Der Hundehalter/ Die Hundehalterin stellt die Hundeschule von der Tieraufseherhaftung frei.
5) Läufige Hündinnen können nicht am Training teilnehmen. Sollte der Hundehalter/ die Hundehalterin eine Läufigkeit nicht mitteilen, oder nicht bemerken, besteht seitens der Hundeschule keinerlei Haftung für ungewollte Deckakte und Folgekosten.
6) Alle Teilnehmer:innen haben sich an die Anweisungen der Trainerin zu halten. Dies gilt besonders im Freilauf, im Straßenverkehr und im Kontakt mit anderen Hunden. Die Hunde sind jederzeit so weit zu kontrollieren, dass keine Gefahr für den Halter/ die Halterin, die Trainerin, andere Hunde oder andere Halter:innen besteht. Hundekontakt, insbesondere der Freilauf, ist auf dem gesamten Hundeschulgelände nur mit Einverständnis der Hundetrainerin erlaubt.
7) Auf dem gesamten Hundeschulgelände herrsche Leinenpflicht. Die einzige Ausnahme besteht, wenn die Hundetrainerin Sie darum bittet, den Hund abzuleinen.
8) Die Kosten eines Kurses sind vor der ersten Trainingsstunde bar, oder per Überweisung zu bezahlen. Andere Zahlungsmöglichkeiten können individuell besprochen werden, müssen aber ebenfalls vor Beginn der ersten Trainingsstunde eingegangen sein.
9) Ein Kurs findet immer zu vorher besprochenen, festen Terminen statt. Ist ein Kurs angelaufen, so müssen alle im Voraus besprochenen Termine vom Halter/ von der Halterin wahrgenommen werden. Erscheint der Hundehalter/ die Hundehalterin nicht zu einem abgesprochenen Kurstermin, werden die Kosten nicht erstattet.
10) Einzelstunden, sowohl einzeln, im Bündel, oder in Verbindung mit dem Grundkurs, welche nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, müssen vom Hundehalter/ von der Hundehalterin bezahlt werden.
11) Die Stunden aus dem Einzelstunden Bündel müssen spätestens 5 Monate nach Erwerb verbraucht sein, andernfalls verfallen diese.
12) Die sechs Termine aus dem Welpen-Grundkurs müssen nach spätestens 12 Wochen verbraucht werden, andernfalls verfallen diese
13) Dranbleiber: 5er-Ticket kann zwei Monate nach Erwerb genutzt werden, 10er-Ticket kann vier Monate nach Erwerb genutzt werden. Sind die Tickets nach Ablaufdatum nicht genutzt, bzw. falls noch ein Rest an Guthaben vorhanden ist, verfallen diese/ verfällt dieses.
14) Jegliches Training welches im Voraus bezahlt wird und über mehrere Einheiten geht, ist nach Ablauf der ersten Trainingseinheit vom Umtausch und von der Rückerstattung des Differenzbetrags ausgeschlossen. Wird nach der ersten Trainingseinheit, persönlich vor Ort kein Einspruch eingelegt, so sind alle folgenden Einheiten vom Kunden gewollt.
Stand: Mai 2026